Jedes Jahr verbringen bis zu 20.000 deutsche Jugendliche mehrere Monate an einer Schule im Ausland. Auch das Gymnasium Augustinianum möchte alle Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Schuljahr im Ausland interessieren, zu einer Bewerbung ermuntern! Wer sich für ein Schuljahr im Ausland interessiert, sollte sich frühzeitig – in der Regel mind. ein Jahr im voraus – mit dem Thema auseinandersetzen. Aus diesem Grund bietet das Gymnasium Augustinianum allen interessierten Schüler*innen und Eltern jedes Jahr im September eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Fragen zu schulischen, kulturellen und organisatorischen Aspekten sollen dabei im Vordergrund stehen. Zudem berichten ältere Schüler*innen über ihre Erfahrungen im Ausland.
Broschüren verschiedenster Organisationen könnt ihr bei Herrn Heinichen und im Selbstlernzentrum abholen. Die wichtigsten Aspekte sollen an dieser Stelle bereits beantwortet werden:
Das Schulministerium NRW benennt dazu folgende Voraussetzungen zu Auslandsaufenthalten: Nach §4 der APO GOSt können Auslandsaufenthalte in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stattfinden (Jahrgangsstufe 10). Ein Antrag auf Beurlaubung ist bei der Schulleitung zu stellen. Bei entsprechenden Leistungen (s.u.) kann nach Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Der mittlere Schulabschluss wird in diesem Fall nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. Ein Auslandsaufenthalt kann ebenso im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall wird das Jahr “eingeschoben”, d.h., nach Rückkehr erfolgt der Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase. Um im Anschluss an ein Auslandsjahr in der Einführungsphase unmittelbar in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) übertreten zu dürfen, müssen vor Weggang (Ende der Sekundarstufe I) Leistungen nachgewiesen werden, die einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase erwarten lassen. Dazu gehört der Nachweis von im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung auf dem Zeugnis der Klasse 9/I oder 9/II. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schülerin oder den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte.
Herr Heinichen hat die wichtigsten Informationen in einem Flyer zum Download zusammengestellt. [Hier klicken]
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