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Eingestellt von: In: Schuljahr 2020/2021 31 Aug 2020 Kommentare: 0

Nach der heutigen Pressekonferenz der Schulministerin über das Ende der Maskenpflicht im Unterricht gilt ab dem 1.9.2020 am Augustinianum: unser Hygienekonzept hat weiterhin Bestand. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Tragen einer Maske immer und überall Pflicht, wenn ein Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Einzige Ausnahme: die Maske darf während des Unterrichts abgesetzt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf dem eigenen Platz sitzt.